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Praxisbewertung

Es gibt unterschiedliche Anlässe, in denen eine Praxisbewertung sinnvoll oder gar notwendig ist. Der häufigste Fall ist der Verkauf der Praxis oder eine geplante Kooperation. Aber auch für die Regelung der Nachfolge, bei Erbauseinandersetzungen, bei Ehescheidungen, bei Trennung von Gemeinschaftspraxen und für die Kreditgewährung durch Banken sind fundierte Praxisbewertungen notwendig.

Eine Praxisbewertung erfordert fundierte Fach- und Branchenkenntnisse. Aus diesem Grund werden unsere Gutachten grundsätzlich von

Martin Post
als Geschäftsführer einer mittelständischen Ergopraxis, Geschäftsführer von impuls – Fortbildungszentrum und Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und

Rechtsanwalt Prof. Clemens Pustejovsky

als Fachmann für gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen gemeinsam erstellt.

Eine Praxisbewertung ist Vertrauenssache. Aus diesem Grund verpflichten wir uns über die gesetzlichen Schweigepflichten hinaus vertraglich zur Geheimhaltung und dem Schutz der von Ihnen anvertrauten Daten. Wir stehen an unseren Standorten in Hamburg und Freiburg und auf Wunsch auch bei Ihnen für persönliche Gespräche zur Verfügung. Eine Praxisbewertung muss nicht teuer sein. Aus diesem Grund unterbreiten wir Ihnen nach Ihrer Anfrage ein verbindliches Angebot.

Für Fragen zur Praxisbewertung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

TheraPia
Martin Post
Große Brunnenstraße 1, 22763 Hamburg
Telefon: 040 – 390 50 95, Telefax: 040 – 390 50 94
E-Mail: infotherapiade, Internet: www.therapia.de